Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

Bevor wir mit Ihrem Kind endlich wieder arbeiten dürfen, müssen Sie eine Belehrung gemäß §34 Abs.5 S.2 Infektionsschutzgesetz unterschreiben.
Das trifft für alle Kinder zu, ganz gleich, wann sie wieder bei uns sein dürfen.

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