Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind am Montag alternativ zur ausgefüllte Einwilligungserklärung zur Durchführung des Tests die qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttestsmitgeben. Es können nur Kinder die Einrichtung betreten, die sich testen dürfen oder getestet sind.
![](https://gs-carl-boehme.de/?wpfilebase_thumbnail=1&fid=166&name=thumb_pdf-120x120._h6I0tflTpSBq.thumb.png)
Bisher 309 mal heruntergeladen
(Veröffentlicht am: 9. April 2021)