Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind am  Montag alternativ zur ausgefüllte Einwilligungserklärung zur Durchführung des Tests die qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttestsmitgeben. Es können nur Kinder die Einrichtung betreten, die sich testen dürfen oder getestet sind.

Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests (472.4 KB)
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(Veröffentlicht am: 9. April 2021)