Maskenpflicht im Schulgebäude

Sehr geehrte Eltern,

am Freitag Nachmittag erreichte uns die Mitteilung des Kultusministers, dass ein regelmäßiger schriftlicher Nachweis in Form einer Gesundheitsbestätigung nicht notwendig ist. Es wurde noch einmal betont, dass man am Schulbetrieb nur ohne Krankheitssymptome teilnehmen darf.

Bisher mussten Ihre Kinder eine Mund-Nasenschutz-Bedeckung zwar dabei haben, aber kaum während des Schulbetriebes tragen.

Das ist jetzt anders geregelt. Die Kinder sollen mit dem Betreten des Schulgeländes bis zur Ankunft im Klassenzimmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Während des Unterrichtes und in allen Situationen, wo garantiert ist, dass sich die Gruppen nicht begegnen, ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes nicht notwendig.

Wir werden mit den Kindern gleich zu Beginn des Schulbetriebes ausführlich darüber  sprechen und besprechen, wann ein Mund-Nasen-Schutz während des Schulbetriebes zu tragen ist. Schnelltests wird es für die Kinder nicht geben.

Das Schreiben des Kultusministers Christian Piwarz , auf das sich diese Mitteilung bezieht, finden Sie über den Link: Mitteilung des Kultusministers

In der Hoffnung auf einen guten Start am Montag verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.

Kirstin Borrmann

Schulleiterin