Freiberg, 16.04.2021
Sehr geehrte Eltern,
die erste Schulwoche mit Selbsttests haben wir bewältigt. Die Testtage sind für alle schon mit einer gewissen Anspannung verbunden. Seit gestern Vormittag habe ich konkrete Aussagen vom Gesundheitsamt Mittelsachsen, wie mit einem positiven Testergebnis, das während des Testens in der Schule festgestellt wird, umzugehen ist:
Bei einem positiven Testergebnis des Selbsttests in der Schule handelt es sich zunächst lediglich um einen Verdachtsfall. Wir informieren die Eltern des betreffenden Kindes umgehend und bitten sie, ihr Kind schnellstmöglich von der Schule abzuholen. Das Kind wartet bis zur Abholung in einem separaten Raum. Alle anderen Kinder der Klasse sowie die Lehrkräfte bleiben in der Schule. Der Unterricht wird normal fortgesetzt. Eine schriftliche Meldung der Schule erfolgt an das Gesundheitsamt.
Die Eltern sollten sofort einen PCR-Test vornehmen lassen. Bestätigt sich der Verdachtsfall, das Ergebnis ist positiv, wird das Gesundheitsamt vom jeweiligen Arzt bzw. der entsprechenden Teststelle automatisch informiert. Das Gesundheitsamt setzt sich mit der betroffenen Familie in Verbindung und fordert eine Kontaktliste für den häuslichen Bereich. Für den schulischen Bereich steht die Grundschule in der Pflicht. Daher ist es wichtig, dass Sie schnellstmöglich die Schule informieren, damit wir reagieren können. Wir müssen alle Kontaktpersonen erfassen, die zum positiv getesteten Kind in den letzten 48 Stunden vor dem Testtag Kontakt hatten. Das sind in der Regel die Mitschüler*innen Ihres Kindes und alle pädagogischen Fachkräfte.
Damit ist der Donnerstag besonders spannend.
Am Montag, nachdem sich die Kinder mindestens 48 Stunden nicht gesehen haben, ist die Situation anders. Daher achten wir vor allem montags darauf, dass sich die Kinder im Klassenzimmer an ihren Platz begeben und dort bleiben, bis der Test abgeschlossen ist. Der Mund-Nasen-Schutz wird solange getragen, bis das Testergebnis feststeht.
Liegt ein positives Testergebnis infolge eines Tests im häuslichen Bereich vor, ist es wichtig, uns auch zu informieren.
Im Quarantänefall erhalten Sie vom Gesundheitsamt eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Kind Kontaktperson der Kategorie 1 ist. Das Schreiben enthält neben dem Quarantänezeitraum auch Hinweise, was zu beachten ist, falls sich Krankheitszeichen einstellen.
Diese Bestätigung gilt als Nachweis für den Arbeitgeber.
Laut Auskunft des Gesundheitsamtes ist bei der Rückkehr aus der Quarantäne ein schriftliches Testergebnis einer offiziellen Teststelle der Einrichtung vorzulegen.
Ich hoffe, Ihnen mit den Informationen mehr Sicherheit zum Umgang mit positiven Testergebnissen geben zu können.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
K. Borrmann