Informationen zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

anbei finden Sie alle Informationen zum Anspruch auf Notbetreuung Ihrer Kinder, sowie den Download: Erklärung des Bedarfs einer Notbetreuung.


Vorbehaltlich der Kabinettsentscheidung finden Sie hier die Liste systemrelevanter Berufsgruppen, für die eine Notbetreuung geplant ist sowie die Formblätter zu Beantragung. Es handelt sich um Entwürfe. Die endgültigen Listen werden erst nach der Kabinettsentscheidung veröffentlicht.

Notbetreuung – Fallgruppe 1

Notbetreuung, wenn beide Personensorgeberechtigten oder der alleinige Personensorgeberechtigte bzw. in Fällen der Umgangsregelung der zur Antragstellung aktuell Personensorgeberechtigte wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert sind:

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Sächsischer Landtag
  • Polizei
  • Justizvollzug
  • Gerichte und Staatsanwaltschaften
  • behördlich eingerichtete Krisenstäbe
  • Berufsfeuerwehr
  • freiwillige Feuerwehr, sofern Tagesbereitschaft besteht
  • Bergsicherungsbetriebe und Grubenwehren
  • Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
  • Opferschutzeinrichtungen
  • betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit

Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit (nur zwingend für den Betrieb benötigtes Personal)

  • Telekommunikation, sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur, Postdienstleistungen
  • Energieversorgung einschließlich Tankstellen und Mineralölunternehmen (Netzsicherstellung)
  • Wasserversorgung
  • Entsorgung (Abwasserbeseitigung, Abfallwirtschaft)
  • Öffentlicher Personennahverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Energieversorgungsunternehmen, jeweils einschließlich zugehöriger Infrastrukturunternehmen
  • Binnenschifffahrt
  • Rundfunk, Fernsehen, Presse einschließlich Herstellung von Pressedruckerzeugnissen

Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs

  • Ernährungswirtschaft und Landwirtschaft
  • Lebensmittelhandel und -großhandel
  • Transport und Logistik zur Sicherstellung des täglichen Bedarfs

Gesundheitsversorgung und Pflege

  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Rettungsdienst
  • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierarztpraxen, Praxen von Gesundheitsfachberufen
  • Psychotherapiepraxen, Psychosoziale Notfallversorgung
  • Apotheken, Labore, Sanitätshäuser
  • Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • stationäre Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe
  • ambulante Pflegedienste und Dienste der Eingliederungs- und Sozialhilfe
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungs- und Sozialhilfe

Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)

  • Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
  • stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung

Notbetreuung – Fallgruppe 2

Notbetreuung, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten wie folgt beruflich tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an einer Betreuung des Kindes gehindert ist sowie eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann:

Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • Polizei
  • Justizvollzug
  • behördlich eingerichtete Krisenstäbe
  • Berufsfeuerwehr
  • Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen
  • betriebsnotwendiges Personal in Einrichtungen und Behörden des Freistaates Sachsen, des Bundes, der Bundeswehr, der sächsischen Kommunen und ihrer Verbände sowie der Bundesagentur für Arbeit sofern ein Personensorgeberechtigter mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist
  • Personal der obersten Landesgesundheitsbehörde, das unmittelbar mit der Bewältigung der Corona-Pandemie befasst ist

Gesundheitsversorgung und Pflege

  • Krankenhäuser und medizinische Fakultäten
  • Rettungsdienst
  • Arztpraxen und Zahnarztpraxen
  • Psychotherapiepraxen und Psychosoziale Notfallversorgung
  • Apotheken
  • Labore
  • Sanitätshäuser
  • Herstellung und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten
  • stationäre Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe
  • ambulante Pflegedienste
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in Krankenhäusern und medizinischen Fakultäten sowie stationären Einrichtungen für Pflege, medizinische Rehabilitation, Eingliederungshilfe

Bildung und Erziehung (nur zwingend benötigtes Personal)

  • Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
  • stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe
  • Wirtschafts-, Versorgungs- und Reinigungspersonal in den genannten Einrichtungen der Bildung und Erziehung

Zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit ist das folgende Formblatt auszufüllen und der Schule oder der Einrichtung der Kindertagesbetreuung vorzulegen: