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Wir haben wieder interessante Neuigkeiten für Sie.
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Beginn des Unterrichts im Regelbetrieb
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soeben habe ich die folgende Mitteilung erhalten: „Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwel-lenwertes von 100 treten die Bundesschutzmaßnahmen nach Infektions-schutzgesetz im Landkreis Mittelsachsen außer Kraft. Damit ist neben dem Präsenzunterricht gemäß § 23 Absatz 2, 3 Sächs CoronaSchVO wieder die Durchführung des eingeschränkten Regelbetriebes mit festen Klassen oder Gruppen in Schulen der Primarstufe und in Förderschulen auch oberhalb der Primarstufe (§ 23 Absatz 1 SächsCoronaSch- VO) möglich.
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