Als Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) oder Legasthenie wird eine Teilleistungsstörung bezeichnet, die sich in ausgeprägten Beeinträchtigungen beim Lesen- und Schreibenlernen äußert, obwohl weder eine allgemeine intellektuelle Störung noch eine unangemessene Betreuung vorliegen.

Kinder mit Lese-Rechtschreib-Schwäche sind nach Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus förderbedürftig. Mit besonderer pädagogischer und therapeutischer Betreuung können sie ihre Schwierigkeiten überwinden.
Ratsam ist der Besuch von »LRS-Klassen«, in denen 10 bis 16 Schüler lernen. Der Lehrplan von Klasse 3 dehnt sich auf zwei Schuljahre aus. Dabei wird der Lese- und Rechtschreib-Lehrgang wiederholt.
Nach zwei Jahren spezifischer Förderung kehren die Schüler in der Regel in die Klassenstufe 4 der Grundschule zurück. Die Eltern entscheiden dabei, ob die Herkunftsschule oder die LRS-Stützpunktschule weiter besucht werden soll.